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   LG Berlin, 23.10.2015 - 65 S 239/15   

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https://dejure.org/2015,61172
LG Berlin, 23.10.2015 - 65 S 239/15 (https://dejure.org/2015,61172)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2015 - 65 S 239/15 (https://dejure.org/2015,61172)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 65 S 239/15 (https://dejure.org/2015,61172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter zahlt notorisch unpünktlich - Vermieter darf dem Mieter nicht sofort nach einer Abmahnung kündigen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Unpünktliche Mietzahlung trotz Abmahnung - Kündigung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund zu kurzem Abstand zwischen Abmahnung und Kündigung - Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung muss Mieter Gelegenheit zur Änderung seines Verhaltens geben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 23.10.2015 - 65 S 239/15
    Dabei entbindet ein Zahlungsverzug von mehr als einem Monat und eine Höhe des Rückstandes von mehr als einer Monatsmiete die Gerichte nicht etwa von der im Rahmen des Kündigungstatbestandes vorzunehmenden Wertung; es ist umgekehrt: bei einem Rückstand von weniger als einer Monatsmiete über weniger als einen Monat ist die Erheblichkeitsschwelle des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB jedenfalls nicht überschritten (vgl. BGH Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, in: NJW 2013, 159 = Grundeigentum 2012, 1629, zit. nach juris).

    Sie lässt die Pflichtverletzung des Beklagten (zusätzlich) in einem "milderen Licht" erscheinen, wobei offen bleiben kann, ob die Zahlung die Wirksamkeit der Kündigung entfallen lässt oder das Festhalten an der (wirksamen) Kündigung unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbräuchlichkeit nach § 242 BGB zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urt. v. 10.10.2012, a.a.O.).

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus LG Berlin, 23.10.2015 - 65 S 239/15
    Sie ist jedoch als Gesichtspunkt bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob eine schuldhafte nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters vorliegt (vgl. BGH Urt. v. 28.11.2008 - VIII ZR 145/07, in: NJW 2008, 508, zit nach juris, m.w.N.).
  • LG Berlin, 11.08.2016 - 65 S 202/16

    Wohnraummiete: Nebenpflicht des Mieters zur Zutrittsgewährung; Pflicht zur

    14 Ein zusätzliches Gewicht kommt hier auch (noch) nicht der Missachtung der Abmahnung vom 4. Juli 2015 zu, denn die Abmahnung gibt der Beklagten ihrem Inhalt nach nicht die nach ihrem Zweck erforderliche Gelegenheit, ihr vertragswidriges Verhalten zu korrigieren (vgl. zum Zweck der Abmahnung: LG Berlin, Beschl. v. 23.10.2015 - 65 S 239/15, z. Veröffentl vorgesehen).
  • LG Berlin, 14.06.2017 - 65 S 90/17

    Und wieder Baulärm: Minderung nicht gerechtfertigt und Kündigung droht!

    Sie entzieht sich einer Verallgemeinerung, denn die Vielgestaltigkeit der Lebenswirklichkeiten und möglichen, im Rahmen der wertenden Betrachtung zu beachtenden Geschehensabläufe und Zustände schließen eine solche - bei lebensnaher Betrachtung nahe liegender Weise - aus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20.07.2016 - VIII ZR 238/15, in: WuM 2016, 682; Urt. v. 04.02.2015 - VIII ZR 175/14, in: WuM 2015, 152; st. Rspr. der Kammer, vgl: LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2015 - 65 S 527/14; Beschluss vom 23.10.2015 - 65 S 239/15; Urt. v. 11.08.2016; Urt. v. 08.06.2017 - 65 S 112/17, z. Veröff.
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